Corona-Schutzverordnung ab 24.11.21

Liebe Mitglieder der TSA,

leider hat Corona erneut Auswirkungen auf unseren Trainingsbetrieb. Gemäß der neuen Corona-Schutzverordnung, die am 24.11.21 in Kraft getreten ist, gilt für die Teilnahme am Trainingsbetrieb die 2G-Regel. D.h. nur geimpfte oder genesene Personen dürfen am Trainingsbetrieb teilnehmen! Gleiches gilt für Begleiter und Zuschauer. Wer keines der beiden Kriterien erfüllt, darf nicht am Training teilnehmen, ein Test reicht nicht mehr aus. Kinder unter 15 Jahren sind von dieser Regelung ausgenommen und dürfen weiterhin am Training teilnehmen.
Ebenso gilt wieder die Maskenpflicht beim Betreten und Verlassen der Sportstätten. Während des Trainings darf die Maske abgelegt werden.
Die Trainer sind gehalten, den Impfstatus zu überprüfen. Wenn dies bereits anhand der verteilten Listen geschehen ist, bedarf es aber keiner erneuten Prüfung. Die Impfnachweise sollten aber im Falle einer Kontrolle durch das Ordnungsamt stets vorliegen. Führen Sie daher bitte Ihre Nachweise immer mit sich.

Im Moment können wir nur hoffen, dass der rasante Anstieg der Fallzahlen auch mal ein Ende findet und die Infektionszahlen wieder zurückgehen. Wenn die Hospitalisierungsrate in NRW wieder unter 3 sinkt, sollen diese Maßnahmen wieder aufgehoben werden. Leider geht die Tendenz noch in die andere Richtung.
Wenigstens müssen wir den Trainingsbetrieb nicht wieder komplett einstellen, sondern können ihn (bisher) vollumfänglich aufrecht erhalten. Ich hoffe sehr, dass dies auch bald wieder für alle Mitglieder ohne Einschränkungen möglich ist.

Viele Grüße und bleiben Sie gesund!
Frank van Ackern

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