Wiederaufnahme des Trainings unter Corona-Bedingungen ab dem 7. Juni

Liebe Mitglieder unserer Tanzsportabteilung,

es ist sehr erfreulich, dass es in den momentanen Zeiten auch mal wieder positive Nachrichten zu vermelden gibt. Aber auch, wenn man es kaum glauben mag, hat unser Warten endlich ein Ende. Ich freue mich daher umso mehr, Ihnen mitteilen zu dürfen, dass sich der Rhein-Erft-Kreis – wie seit gestern feststeht – ab Ende der Woche in der Inzidenzstufe 2 (35-50) befindet und wir deshalb nach der geltenden Corona-Schutzverordnung ab nächster Woche das Tanztraining in den Sporthallen wieder aufnehmen dürfen.

Für die Sportausübung in Innenräumen gelten folgende Regeln:

  • In den Hallen ist sowohl kontaktfreier Sport ohne Personenbegrenzung gestattet.
  • Auch Kontaktsport wie Tanzen ist ohne Mindestabstand erlaubt, allerdings Gruppen von maximal 12 Personen.
  • Bei mehreren Gruppen in einer Halle ist stets ein Mindestabstand von 5m zwischen den Gruppen einzuhalten (Cheerleader).
  • Die Verwendung von Umkleideräumen oder Duschen ist unter Wahrung der Hygieneregeln gestattet.
  • Alle Teilnehmer müssen einen negativen Corona-Test vorweisen, der nicht älter als 48 Std. sein darf.
  • Vollständig geimpfte oder genesene Personen gelten natürlich wie negativ getestet. Der Status muss nachgewiesen werden (Impfbuch).
  • Die Trainer bzw. Übungsleiter sind verpflichtet, vor jeder Stunde die Nachweise einzusehen.
  • Die Testpflicht gilt erst für Kinder ab dem 7. Lebensjahr, bei jüngeren ist kein Test erforderlich.
  • Für jede Trainingsstunde muss die einfache Rückverfolgbarkeit gewährleistet sein, daher müssen Anwesenheitslisten geführt werden.

Ich für meinen Teil freue mich sehr, dass wir endlich wieder mit dem Trainingsbetrieb starten können. Die o.g. Auflagen sind zwar teilweise aufwändig, besonders die Testpflicht, aber sie werden uns durch die Coronaschutzverordnung vorgeschrieben und wir können daran leider nichts ändern. Aber wir sollten in dem Zusammenhang immer noch die Sicherheit aller vor Augen haben und dazu beitragen, die Infektionszahlen nicht wieder steigen zu lassen. Schließlich will wohl auch niemand die wiedergewonnenen Freiheiten wieder verlieren.

Die Trainer werden von mir ebenfalls über den Start unseres Trainingsbetriebs unterrichtet. Jede Gruppe und ihr zugehöriger Trainer mögen sich bitte erst einmal miteinander in Verbindung setzen, ob bzw. wann das Training konkret wieder starten kann. Nach dieser langen Zwangspause ist es durchaus möglich und verständlich, dass manche Trainer evtl. noch Termine haben und daher eine etwas längere Vorlaufzeit benötigen, um wieder ins Training einsteigen zu können.

Ich freue mich sehr, dass wir alle endlich wieder unserem Lieblingssport nachkommen dürfen und hoffe, dass es jetzt auch dabei bleibt. Alle Sporthallen bleiben die Sommerferien über durchgehend geöffnet, so dass alle Trainer die Möglichkeit haben, in den Ferien durchgängig Unterricht anzubieten. Ich wünsche Ihnen allen viel Spaß dabei, das Tanzbein wieder zu schwingen.

Mit besten Grüßen

Frank van Ackern

Dr. Frank van Ackern
Abteilungsleiter der TSA Grün-Weiß im Pulheimer SC
Zur offenen Tür 11
50259 Pulheim

Registereintrag:
Registergericht: Amtsgericht Köln
Registernummer: VR 300507
Steuernummer: 203/5702/2249

abteilungsleiter@psc-tanzen.de

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